Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - was sein muss, muss sein!

Geschäftsbedingungen der Firma ICEcrafts T. Feierabend, Heidjer Kuppe 13, 29565 Wriedel

Allgemeines

1. Sofern keine besonderen Vereinbarungen schriflich getroffen sind, gelten die Geschäftsbedingungen der Firma ICEcrafts als verbindlich. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von der Firma ICEcrafts ausdrücklich und schriflich anerkannt wurden. Auch vom Käufer unterschriebene Bestell - oder Lieferscheine gelten als Kaufvertrag zu den Geschäftsbedingungen der Firma ICEcrafts, wenn von dieser nicht unverzüglich Widerspruch erhoben wird.

2. Schadensersatzansprüche des Käufers aus außervertraglicher Haftung bestehen nicht, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma ICEcrafts zurückzuführen sind.

3. Die Firma ICEcrafts wird die Daten des Käufers, soweit geschäftsnotwendig, im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes in der EDV speichern und verarbeiten.

4. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag, aus Vertragsänderungen, aus Nachtragsverträgen, für alle Klagen aus diesen Rechtsverhältnissen, wie auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess ist unter Kaufleuten neben dem allgemeinen Gerichtsstand 29565 Wriedel das Amtsgericht Uelzen bzw. das Landesgericht Lüneburg.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingugen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem Gewollen best möglich entspricht.

Preise

1. Die Preise der von der Firma ICEcrafts vertriebenen Produkte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.

2. Evtl. Mindestmengen, Mindermengen-oder Frachtzuschläge sind ebenfalls der jeweils gültigen Preisliste der Firma ICEcrafts zu entnehmen.

Abnahme

1. Nimmt der Käufer die Waren aus Gründen, die er zu vertreten hat, zum vereinbarten Termin nicht ab, ist die Firma ICEcrafts berechtigt, eine Nachfrist von zehn Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Firma ICEcrafts entweder sofort vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Auslieferung

1. Evtl. angegebene Auslieferungszeiten sind lediglich annähernd zu bezeichnen. Wird der annähernd bezeichnete Auslieferungstermin von der Firma ICEcrafts nicht eingehalten, hat der Käufer die Firma ICEcrafts schriftlich in Auslieferungsverzug zu setzen, wobei die vom Käufer zu bezeichnende Auslieferungsfrist mindestens 3 Wochen betragen muss. Wird auch diese Auslieferungsfrist von der Firma ICEcrafts nicht eingehalten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

2. Kann die Firma ICEcrafts aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht liefern, entfällt die Leistungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände nicht auf höhere Gewalt im rechtlichen Sinne zurückzuführen ist.

3. Bereits erfolgte Teillieferungen gelten als selbstständiges Geschäft und sind als solches zu bezahlen.

4. Schadensersatzansprüche, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma ICEcrafts vorliegt, sind ausgeschlossen.

Versand und Gefahrtragung

1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers frachtfrei Empfangsstation.

2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, bzw. beim Transport durch eigene oder von der Firma ICEcrafts bzw. der von ihr beauftragten Transporteure gestellte Fahrzeuge mit der Verladung auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über. Eventuell bei Auslieferung festgestellte Mängel sind dem Transporteur sorfort und der Firma ICEcrafts binnen 8 Tagen zu melden.

3. Mehrkosten, die durch vom Käufer gewünschte besondere Versendungsformen gegenüber der billgsten Versandart entstehen, sind vom Käufer zu tragen.

4. Versand in das Ausland - Sie erhalten nach dem Bestellvorgang eine E-Mail mit den exakten Kosten. Versand nur über DHL. Derzeit kein Versand in die Schweiz.

Beanstandungen

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen hat der Käufer der Firma ICEcrafts innerhalb von vier Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Geht innerhalb dieser Frist keine schrifliche Mängelrüge bei der Firma ICEcrafts ein, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Der Käufer hat die Beweissicherung zu sorgen.

2. Bei begründeten Beanstandungen ist die Firma ICEcrafts nur verpflichtet, nach ihrer Wahl auszubessern oder neu zu liefern.

3. Die beanstandete Ware kann nur mit vorheriger Zustimmung der Firma ICEcrafts zurückgesandt werden. Bei einer Rücksendung ohne diese Zustimmung wird die Annahme verweigert.

Zahlung

1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Rechnungen der Firma ICEcrafts bei Erstbestellung nur durch Vorkasse zu bezahlen. Bei weiteren Bestellungen des Käufers wird auf Rechnung geliefert, diese muss innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto beglichen werden.

2. Alle Zahlungen sind direkt bei Firma ICEcrafts zu leisten. Evtl. an Dritte geleistete Zahlungen gelten nur als Zahlungseingang, wenn sie tatsächlich bei der Firma ICEcrafts eingegangen sind.

3. Die Firma ICEcrafts bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Evtl. mit der Zahlung entstehende Kosten und/ oder Gebühren trägt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel werden die Forderungen erst mit deren Einlösung getilgt. Wird ein Scheck oder ein Wechsel oder eine Lastschrift nicht eingelöst, ist die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig und die Firma ICEcrafts ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

4. Eine Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, gegen ihn das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt. Eine sofortige Fälligkeit der Restschuld entsteht auch, wenn der Käufer gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug gerät. Bei Abnahmeverzug wird der Käufer für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig.

Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma ICEcrafts bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Firma ICEcrafts gegenüber dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als vorbehaltene Sicherung für die Saldoforderung der Firma ICEcrafts.

2. Der Käufer ist nicht bereichtigt, ohne Zustimmung der Firma ICEcrafts die Ware zu veräussern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, so lange noch Verbindlichkeiten gegenüber der Firma ICEcrafts bestehen. Im Falle der Pfändung der gelieferten Ware ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentumsrecht der Firma ICEcrafts aufmerksam zu machen und der Firma ICEcrafts selbst von der beabsichtigten oder durchgeführten Pfändung durch eingeschriebenen Brief Kenntnis zu setzen. Inventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Bei Vergleichsverfahren oder bei Konkursen gilt das Aussonderungsrecht im Sinne des § 46 Konkursordnung an der Ware und an dem Erlös als vereinbart.

4. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten nicht nach und begehrt die Firma ICEcrafts Pfändung der Kaufsache, so gilt dies nichts als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und den Herausgabeanspruch.

5. Mitarbeiter der Firma ICEcrafts sind berechtigt, die Räume des Käufers zu betreten, in denen die Ware eingelagert ist und die Ware wieder in Besitz zu nehmen.

6. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Ware auf Antrag des Käufers oder auf Veranlassung der Firma ICEcrafts übergeben wird. Bei Schadensfällen entstehende Versicherungsanprüche sind an die Firma ICEcrafts abzutreten.

Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht geltend machen.